Jetzt mal den ganzen Politikquatsch beiseite:
Ich dachte immer, wenn der B-Plan für nichtig erklärt wird, dass dann automatisch auch die BImSch-Genehmigung aufgehoben wäre, weil eben die Rechtsgrundlage, das Bauplanungsrecht entfällt. Das scheint nicht so zu sein. Weiß das jemand genauer?