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Avatar von Pachyderme
  • Pachyderme

mehr als 1000 Beiträge seit 08.01.2004

Frage an die Experten für Genehmigungsrecht

Jetzt mal den ganzen Politikquatsch beiseite:

Ich dachte immer, wenn der B-Plan für nichtig erklärt wird, dass dann automatisch auch die BImSch-Genehmigung aufgehoben wäre, weil eben die Rechtsgrundlage, das Bauplanungsrecht entfällt. Das scheint nicht so zu sein. Weiß das jemand genauer?

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