Goerlitzer schrieb am 15.01.2018 08:59:
Oder war Andreas T. nur zur Tarnung Verfassungsschützer, in Wirklichkeit aber Mitglied einer südrussischen Mafia-Organisation oder gar einer salafistischen Terrorgruppe? War es gar nicht "Mein Kampf", was in seiner Wohnung an belastender Lektüre gefunden wurde, sondern der Koran?
Geheimhaltungsrichtlinie §11, 2
Halten Verfassungsschutzbehörde, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst aus operativen oder sonst gewichtigen Gründen einen Aufschub der polizeilichen Ermittlungstätigkeit für geboten, so setzen sie sich unmittelbar mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung und verständigen hiervon unverzüglich die Polizei. Diese hält auf Weisung der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen inne.
- ich sag ja immer, nur wenn man jemand vorbei schickt, kann man die Ermittlungen auch anhalten..