.. bleibt ihr gar nichts anderes, als auch Kindern und Jugendlichen Impfangebote zu machen.
Wenn die Stiko eine Empfehlung ausspricht, denen auch in der Vergangenheit keineswegs immer gefolgt wurde, gilt das als medizinischer Standard und muss z.B. von den Kassen bezahlt werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss der Empfehlung gefolgt ist, was meist aber eben nicht immer der Fall ist.
Fehlt die Empfehlung führt das zwangsläufig zu Grundsatzdiskussionen und Papierbergen in der Praxen. Dagegen, dass der Bund einen Anspruch für impfwillige Kindern und Jugendlichen garantiert ist erst mal nichts einzuwenden. Die Stiko hat sich nicht mal explizit gegen deren Impfung ausgesprochen, stellt es sogar als positiv heraus, dass die Bereitschaft zur Impfung in den Familien groß sei.