Die zuständige Datenschutzbeauftragte erklärte mir tatsächlich auf meine Beschwerde dass die Datenauskunft nicht vollständig war:
Zitat:
.. Jedoch gehe ich davon aus, dass die Ihnen erteilte Auskunft die in § 11 Abs. 8 RBStV genannten Daten enthalten hat. Sie wäre daher nach Maßgabe der für den Beitragsservice oder den Südwestrundfunk einschlägigen Vorschriften vollständig. Diese Spezialvorschrift schränkt das Auskunftsrecht insoweit gegenüber Artikel 15 DSGVO ein.
Das bedeutet: Staatsvertrag bricht EU Verordnung.
Ein rechtliche Auskunft welche ich bekam war da ganz anderer Meinung:
"Es ist nicht möglich, eine europäische Verordnung durch einen Staatsvertrag ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. Europäische Verordnungen werden auf EU-Ebene beschlossen und sind rechtlich bindend für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie haben direkte Wirkung und müssen grundsätzlich in nationales Recht umgesetzt werden."
Mich wundert gar nichts mehr was den öffentlichen Rundfunk betrifft.
P.S: Ich hatte dies schon mal gepostet jedoch unter einen alten Beitrag