Die Programmmacher sind frei, dürfen senden, was sie wollen, sonst wäre es ein staatlicher Rundfunk.
Dagegen dürfen fast alle Gesetze gebrochen werden, das Verfassungsgericht unterstützte das. Z.B. die Vergabe/Bezahlung von Gefälligkeitsgutachten (Prof. Paul K.: "Ich habe zusammen mit den Rundfunkanstalten ein..."), Der Kauf eines FRAMING-Lehrgangs, um die Bürger eleganter beschwindeln zu können, die zum Zahlen gepreßten Rundfunkteilnehmer wollten DAS nicht bezahlen, es ist Veruntreuung. Aber die Sender dürfen in einem rechtsfreien Raum agieren, da sie für die Parteipolitiker so wichtig sind: aufstrebende Politiker brauchen sie. um bekannt zu werden, etablierte zum Machterhalt. Deshalb die drakonischen Strafen bei Nichtteilnahme.
Und das Verfassungsgericht bestimmt, das deren Finanzierung wichtiger ist,
als die Grundrechte der Bürger....