Dagegen regt sich Protest. Auch in Deutschland – vor allem von Palästinensern. Immer wieder kommt es dabei zu antisemitischen Vorfällen. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern ist ein Fall fürs Strafrecht.
Sind es denn Deutsche oder Palästineser? Oder deutsche mit palästinensischen Wurzeln?
Fragen über Fragen!
Und warum ist es nicht Volksverhetzung, alle Bewohner des Gaza-Streifens als angehörige der Hamas also als Terroristen zu bezeichnen?
Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Die Berichte häufen sich. Aus unzähligen Großstädten gibt es mittlerweile Aussagen über Demonstrationen, bei denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Palästina solidarisch zeigen und lautstark politischen Protest äußern.Dazu muss man vor allem eines klarstellen: Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Zwar geht es hierbei um ein gewichtiges Grundrecht, verfassungsrechtlich in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verbrieft. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete es sogar als für unsere Demokratie "schlechthin konstituierend".
Dennoch ist in Artikel 5 des Grundgesetzes auch ausdrücklich eine Grenze markiert, namentlich in Absatz 2, wo es unter anderem bezogen auf die Meinungsfreiheit heißt:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Zu diesen einschränkenden Vorschriften gehört das Strafgesetzbuch (StGB). Und ebenda sind neben der Beleidigung (§ 185 StGB) auch das Billigen von Straftaten (§ 140 StGB), das öffentliche Auffordern zu Straftaten (§ 111 StGB) sowie die Volksverhetzung (§ 130 Absatz 1 StGB) geregelt.
Das Grundgesetz gilt aber für Privatpersonen nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen? Das Grundgesetz regelt das Verhältnis des Staates zum Bürger.
Ich kann dir als Zeitungsverleger jederzeit deinen Beitrag zensieren. Ich kann jederzeit dich von einer Party ausladen oder dich rauswerfen.
Und ich wäre vorsichtig: Eine Bestrafung für "Billigen von Straftaten" setzt voraus, dass die Straftat zweifelsfrei begangen wurde und dass du sie gebilligt hast. Wenn es in D kein Verfahren gibt, wird es sehr schwer.
Wie immer also ein halbseidener Beitrag.