Wolfgang Schira schrieb am 11.09.2018 14:29:
Aber die Kinder anderer Leute in den Krieg schicken und verheizen, das ist wohl in Ordnung. Auch diese Denkweise ist nicht tot zu kriegen.
All diese Kinder sollten im Falle des Angriffskrieges geschlossen die Waffen niederlegen!
Paragraf 11 Abs 2
"(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird."