Wenn Deutschland nicht von Syrien angegriffen wird und kein Mandat des UN-Sicherheitsrates für einen Angriffskrieg gegen Syrien vorliegen sollte, wäre der Krieg gegen Syrien gemäß dem Völkerrecht verbrecherisch.
Wenn Deutschland nicht von Syrien angegriffen wird und kein Mandat des UN-Sicherheitsrates für einen Angriffskrieg gegen Syrien vorliegen sollte, wäre der Krieg gegen Syrien gemäß dem Völkerrecht verbrecherisch.