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  • Pnyx (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2017

Einspruch

Definitiv nicht. Denn offenbar zielt Russland nicht nur auf Infrastruktur, sondern auch auf zahllose Wohnhäuser und nimmt damit bewusst den Tod zahlloser Zivilisten in Kauf.

Russland greift die Elektro-Infrastruktur an. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang nichts 'offenbar'. Insofern es sich bei getroffenen Gebäuden um zivile handelt, sagen die Russen, diese seien militärisch genutzt worden. Es ist die Krux des Kriegsrechts, dass seine Bestimmungen, etwa das Verbot, Spitäler, Schulen etc. anzugreifen, auch missbraucht werden kann, indem eben dort eine militärische Nutzung eingerichtet wird. Werden solche Objekte auf der Basis von Militäraufklärung dennoch angegriffen, kann immerhin noch Propagandamaterial daraus gewonnen werden.

Dann gibt es noch Fälle, in denen Abwehrraketen den Schaden anrichten. Schliesslich gibt es Fehlfunktionen und schlicht Fehler.

Aus all dem kann man zwei Schlüsse ziehen - einerseits führt Russland, bisher noch, seinen Krieg mit angezogener Handbremse und hält sich, cum grano salis, an Regeln. Die inzwischen hohe Zahl an getöteten Zivilisten ist auf die mittlerweile recht lange Kriegsdauer zurückzuführen, u.s.-Kriege schneiden da wesentlich schlechter ab. Andererseits zeigt sich, dass Kriegsrecht eine prekäre Angelegenheit ist und alle Anstrengungen darauf gerichtet sein müssten, Kriege zu vermeiden, statt sie regulieren zu wollen.

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