Hat se nicht alle schrieb am 22.03.2021 11:58:
Wenn die von mir gewählte, von mir bezahlte und in meinem Auftrag handelnde Regierung sich nicht an das Grundgesetzes hält, bin ich dann weiterhin diesen Grundgesetz* verpflichtet?
Das Grundgesetz ist die grundsätzliche Vereinbarung zwischen Staat und Bürger und somit eine vertragliche Verpflichtung auf Gegenseitigkeit (Synallagmatischer Vertrag). Hält sich eine Partei nicht an diese Verpflichtung, dann entfällt die Verpflichtung auch für die andere Partei.
Komisches Verständnis von Herrschaft. Wird zwar tagtäglich widerlegt, aber du hältst tapfer dran fest.