morgen Stern schrieb am 23.03.2021 08:59:
knarr schrieb am 23.03.2021 03:05:
Das Grundgesetz ist die grundsätzliche Vereinbarung zwischen Staat und Bürger und somit eine vertragliche Verpflichtung auf Gegenseitigkeit (Synallagmatischer Vertrag).
Wo hast du das her?
Ah, vom Eröffnungsthread, hätte ich auch drauf kommen können. Sorry, ziehe die Frage zurück.