JohnGeorge24 schrieb am 22.03.2021 09:50:
der im letzten Abschnitt einen falschen Eindruck vermittelt.
"Mit diesem rechtsstaatlichen Konservativismus ist auch im Krisenfall einer Pandemie dafür gesorgt, dass sich planwirtschaftliche Eingriffe der Hoheit im Namen seuchenpolitischer Vernunft im Rahmen halten und der Kapitalismus unter seiner Einschränkung nicht leidet."
Wieso sind Freiheitsrechte, Grundrechte, gleichzusetzen mit Kapitalismus? Das stellt, so sehe ich es, den ganzen Artikel in Frage und besagt, dass, will man den Kapitalismus überwinden, planwirtschaftliche Eingriffe bis hin zur Einschränkung der Grundrechte notwendig sind.
So betrachtet, wird die Pandemielage zum Wegbereiter einer sozialistischen Weltsicht. Kollektivistisch, Anti-Individualistisch, matriachalisch autoritär. Tja ...
Der Absatz vorher:
"Zum anderen, das ist die Leistung des freiheitlichen Inhalts der bürgerlichen Rechtsordnung, legt die Justiz die Regierungsmaßnahmen – qua anlassbezogener Einzelfallprüfung – insgesamt auf deren Kompatibilität mit der freiheitlich-marktwirtschaftlichen Räson fest."
Die Maßnahmen mögen das Kapital schädigen, die Justiz sorgt aber dafür, dass das im Sinne der freiheitlich-marktwirtschaftlichen Räson passiert.
Weder die Regierung noch die Justiz wollen Planwirtschaft. Noch sind die Eingriffe, die getätigt werden, ein Beitrag zur Überwindung des Kapitalismus.