100% Zustimmung! Ich beobachte zudem, das dieses beschriebene rechtswidrige(!) "public private security" nur im ländliche Bereich und kleineren Kommunen und Gemeinden läuft; in Berlin-Kreuzberg und Hamburg-St. Pauli & Hafenstr. undenkbar - es würde handfeste Auseinandersetzungen zwischen den Bürgern und der Security geben, sollten diese Personalausweise kontrollieren.
Im ländlichen Bereich sind die Menschen eher Obrigkeitshörig und pflegen dazu oftmals einen "vorauseilenden Gehorsam" gegenüber ihren Rathauschefs, den Bürgermeistern; und das wird - wie das Beispiel aus Ostbevern zeigt (1. Link, mein Eingangskommentar) - gnadenlos ausgenutzt. Da werden die Bürgerinnen und Bürger schlicht angelogen, was die Rechtmäßigkeit dieser "privaten Verwaltungsakte" (existieren im Dt. Recht nicht) anbelangt. Die Kommunalaufsicht der Mittelbehörden (Regierungspräsidien) schaut weg!
Zur OLG-Entscheidung ist noch anzumerken, dass eine grundlegende Aussage zu diesem Urteil folgende ist: „Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und die Verkehrsüberwachung sind typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ Aus den Feststellungen von Ordnungswidrigkeiten durch Private leitet sich demnach ein striktes Beweisverwertungsverbot (der Behörden) ab.
Gruß Haschpappi