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  • klardoch

18 Beiträge seit 27.08.2018

Warum wohl gibt es keine Volksabstimmungen nach Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz?

Das Grundgesetz sieht vor, das das Volk seine Souveränität nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben kann. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html. Ich würde gern in einer Volksabstimmung meine Meinung äußern dürfen, etwa zu "feministischer Außenpolitik", Energiepreisbremse, fehlender wirksamer Mietenpolitik (Giffey), grob unzureichendem Umweltschutz und ähnlichen Meisterleistungen unserer herrschenden politischen Klasse. Warum wohl, geht das nicht? Warum wohl, sollen wir uns mit dem Wählen von Repräsentanten begnügen, die nach erfolgter Wahl sofort ihre Wahlversprechen vergessen. Cui bono?

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