> Bereits jetzt erfassen also unsere Finanzämter jeden Arbeitslosen, jeden 400-
> Euro-Jobber und jede verarmte Witwe und alleinstehende Mutter, die Wohngeld
> beantragen muss. Wenn aber das Finanzamt bereits festgestellt hat, dass die
> Einkünfte unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum liegen – warum
> dann zusätzlich die aufwendigen Anträge bei anderen Stellen?
Das ist natürlich eine sehr schwere Frage, wenn man sich
verdeutlicht, dass es in DE kein BGE sondern H4 gibt. Danach kann man
eigentlich gar nicht mehr auf so einen Stuss kommen:
> Dafür gibt es neben der Beschäftigungstherapie nur einen Grund: Das Finanzamt
> gilt nicht als Kostenstelle, das heißt, es darf keine negative
> Einkommensteuer überweisen.
> Euro-Jobber und jede verarmte Witwe und alleinstehende Mutter, die Wohngeld
> beantragen muss. Wenn aber das Finanzamt bereits festgestellt hat, dass die
> Einkünfte unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum liegen – warum
> dann zusätzlich die aufwendigen Anträge bei anderen Stellen?
Das ist natürlich eine sehr schwere Frage, wenn man sich
verdeutlicht, dass es in DE kein BGE sondern H4 gibt. Danach kann man
eigentlich gar nicht mehr auf so einen Stuss kommen:
> Dafür gibt es neben der Beschäftigungstherapie nur einen Grund: Das Finanzamt
> gilt nicht als Kostenstelle, das heißt, es darf keine negative
> Einkommensteuer überweisen.