Walter Plinge schrieb am 31. August 2009 11:25
> Die DDR hatte sogar mehrere Verfassungen (zeitlich nacheinander ;)).
> Wurde aber recht willkürlich ausgelegt, und hatte daher eigentlich
> nie den Status des GG der BRD.
Was die Auslegung des Grundgesetzes (bzw. der kläglichen Reste des
selbigen) angeht, legen CDU und SPD aber zum Teil auch erhebliche
Willkür an den Tag.
> Die DDR hatte sogar mehrere Verfassungen (zeitlich nacheinander ;)).
> Wurde aber recht willkürlich ausgelegt, und hatte daher eigentlich
> nie den Status des GG der BRD.
Was die Auslegung des Grundgesetzes (bzw. der kläglichen Reste des
selbigen) angeht, legen CDU und SPD aber zum Teil auch erhebliche
Willkür an den Tag.