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  • Fritzchen-66

297 Beiträge seit 10.01.2000

Re: Wirksamkeit der Regelung durch den Preis

Gast (16461) schrieb am 05.09.2022 09:45:

Die Voraussetzungen für Balkonkraftwerke sind nicht ganz klein, Beispiel bestimmte Steckdose auf dem Balkon, bestimmte Zähler.

Es reicht eine Schuko-Steckdose! Der im Wechselrichter vorhandene NA-Schutz sorgt dafür, daß am Stecker keine Spannung anliegt.
Ist es noch ein alter Ferraris-Zähler, der rückwärts läuft, muß der Meßstellenbetreiber diesen innerhalb von 8 Wochen tauschen. Daher vorher (an)melden und nach 8 Wochen Foto vom Zähler machen und einschalten. Der Meßstellenbetreiber verstößt dann gegen das Eichrecht - nicht ihr.
Wenn ein Zähler getauscht werden muß, hat dieser Tausch kostenlos durch den Meßstellenbetreiber zu erfolgen - wo ist das Problem?
Ein FI-Schutzschalter (auch RCD genannt) sollte generell vorhanden sein, soviel Schutz sollte man schon in der Wohnung haben.

Insbesondere in Mietwohnungen sind die also nicht so ohne weiteres individuell installierbar.

Wo liegt da das Problem? Die fehlende Außensteckdose?

Und Batteriespeicher sollten noch günstiger werden.

Für Eigennutzer sind sie sicher eine gute Möglichkeit.

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