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  • Fritzchen-66

297 Beiträge seit 10.01.2000

Wirksamkeit der Regelung durch den Preis

Aktuell sind wir in der Situation, daß die fossilen Energieträger bereits (ohne CO2-Abgabe) so teuer sind, das eine Lenkung wirksam wird.
Wichtig wäre aber in dem Zusammenhang, das die Preise nicht nennenswert sinken.

Ohne diesen "Mindestpreis" hoffen viele Betriebswirte auf eine Erholung der Preise und verzögern so den dringend notwendigen Umbau.

Leider kann sich niemand seine eigene Produktionsstätte für fossile Brennstoffe in den Garten stellen, aber bei Strom sieht es anders aus!

Die aktuell drohende Preissteigerung des Stroms kann fast jeder abfedern. Die Nutzung von Balkonkraftwerken stellt hier für den einzelnen Bürger eine einfache Lösung dar. Wenn sich diese in immer kürzerer Zeit amortisieren, sollte es für jeden ersichtlich werden, wie sehr sie den eigenen Geldbeutel schonen. Leider ist zur Zeit die Verfügbarkeit der Komponenten schlecht.

Bei 90 Mio Deutschen rechne ich mit einem Markt von mindestens 30 Mio Kraftwerken. Das wären bei 600 Watt pro Kraftwerk eine installierte Leistung von 18 GW.
Zur Größenordnung: Vor Jahren wurde in Deutschland zu Hochzeiten eine Leistung von 9 GW pro Jahr installiert. Die notwendigen Module zu bauen ist also möglich. Auch die weitere Nutzung der Produktionsanlagen stellt kein Problem dar, da für den Balkon keine speziellen Module genutzt werden.

Einzig benötigen wir zusätzliche Speichermöglichkeiten für den anfallenden Strom.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.09.2022 13:19).

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