https://verfassungsblog.de/on-means-and-ends/
Dort ist es sehr schön auseinander klammüsert.
1. Das Verfassungsgericht darf laut Gesetz nicht aus eigenem Gutdünken tätig werden. Der Kreis der Personen, die eine Annullierung beantragen können ist begrenzt.
2. Wenn überhaupt hätte das Gericht per Gesetz nur den Wahlgang an sich annullieren dürfen. Indem es auch gleich den Prozess der Kandidaten-Zulassung mit annulliert hat, steht die Tür weit offen, den unerwünschten Gewinner bei der Wiederholung komplett auszuschließen.
3. Die Frist für eine legale Wahl Annulierung beträgt 3 Tage, die Annulierung fand nach 12 Tagen statt.
Das alles interessiert die Medien und die EU einen Furz. Wenn irgendwo in Hinterasien gemauschelt wird, dann ist das hier das Geschrei immer groß. In diesem Falle geht es aber um die Rettung unserer Demokratie und ganz bestimmt hat der Kreml da auch seine Finger mit drin, da muss man die Regeln schon mal sportlicher auslegen.