Erstens: Der tatsächlich GRÖSSTE Unfall wäre, wenn die Gewaltenteilung aufgehoben wird - selbst die USA sind noch nicht ganz an diesem Punkt, und erst dann kann man von einem Demokratie-GAU sprechen. Nicht bei einer Budgetabstimmung, was hier ja der Kern der Sache ist.
Zweitens: Der alte Bundestag ist im Amt und beschlussfähig. Ihm die Entscheidungsfähigkeit abzusprechen, nur weil wir noch in der Phase zwischen Wahlergebnis und Konstitution des neuen Bundestags sind, ist geradezu ANTIDEMOKRATISCH. Schließlich hat der alte Bundestag seine Arbeit ebenfalls nicht mit dem Wahlergebnis begonnen, sondern mit Regierungsbildung und Konstitution.
Genauso hat die zukünftige Opposition das RECHT, gegen Ende der Legislaturperiode auch dann Opposition zu machen, wenn sie bei der nächsten Bundestagswahl an der fünf-Prozent-Hürde scheitern sollte. Die sollen uns nicht weismachen, sie würden die Regeln dann anzweifeln, wenn sie zu deren Gunsten sind.
Und, drittens: So sind nun mal die politischen Regeln der BRD, nach denen wird gespielt und fertig. Wenn sie daran rütteln, rütteln sie genau an der Gewaltenteilung. Und die ist in Deutschland zwar beschädigt, aber wenigstens noch einigermaßen intakt - muss das wirklich sein? Sie akzeptieren doch auch den Spruch des BVerfG, eben weil die Gewaltenteilung wichtig ist.