John C. schrieb am 18.03.2025 19:52:
Richtig. Und der, von diesem Bundestag gewählte, Kanzler ist Olaf Scholz! Ist dem was zugestoßen? Dann müsste doch Vizekanzler Robert Habeck seine Vertretung übernehmen!? Was passiert aber tatsächlich? Eine faktische Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen, die weder im alten noch im neuen Parlament eine Regierung gebildet haben oder bilden werden, ändern die Verfassung und fassen unter Führung des Oppositionsführers Friedrich Merz einen Beschluss, der in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellos ist und der massive Auswirkungen auf die Zukunft dieses Landes hat.
Auch das ist keine Aufregung wert! Entscheidungen im Parlament treffen Mehrheiten. Wo die herkommen ist zunächst mal völlig irrelevant. Das Einzige, was von Interesse in Bezug auf das Verfassungsgericht ist, ist die Frage, ob es irgendeine Regelung gibt, die der bestehenden Regierung eine Einschränkung der Befugnisse zwischen der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages (spätestens am 25.03. gem. GG) und der Bundestagswahl auferlegt. Und soweit mir bekannt, gibt es dergleichen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
M. Bähr