Es dürfen sich auch außerhalb der sogenannte n Regierungskoalition Mehrheiten für Gesetze - hier sogar Zweidrittelmehrheiten - finden. Auch das ist völlig legal und gewollt, denn Abgeordnete sind ihren Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei. Insofern ein geradezu demokratiepositives Beispiel, dass hier nicht aus "Fraktionszwang" abgestimmt wurde.