Die Kinderstimme
Die Grundgesamtheit ist im Augenblick willkürlich beschnitten. Denn erst ab 18 dürfen deutsche Bürger\_innen wählen. Die Kinderstimme, das Wählen der Erziehungsberechtigen für seine Kinder, stellt das Prinzip 'ein Mensch, eine Stimme' wieder her. Die Kinderstimme ist teilbar, sie wird im Verhältnis des Sorgerechts geteilt.[4] [5] [6]
Bildungszensus
Ab 12 können Kinder beantragen, selbst ihr Wahlrecht wahrzunehmen, sie werden geprüft und können bei Eignung ihr Wahlrecht vor dem 18.
Lebensjahr ausüben.
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[4] vgl. <https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderwahlrecht>
[5] vgl. <http://www.zeit.de/online/2008/28/kinder-wahlrecht>
[6] vgl. <http://www.kinderwahlrecht.de/>