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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Re: Grundgesetz nach 1989

-- Verpflichtung des Eigentums: Das Eigentum verpflichtet den Eigentümer. Das heißt, der Eigentümer muss sein Eigentum so nutzen, dass es auch dem Gemeinwohl dient und nicht nur seinen eigenen Interessen. --

Daran anknüpfend tut man sich ja in 'schland auch mit einer Reichen-Steuer sehr schwer (das Kapital als heilige Kuh, welche nicht gemolken werden darf); Lindner und Merz wissen solche Ideen schon zu verhindern.

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