Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Von der EU und von Konzernen, die in die Bundesrepublik mittels von umfassenden Handelsvereinbarungen hineinregieren und mit eigenen Institutionen in die Bundesrepublilk hineinregieren, steht in Art. 20 GG nichts. Ebensowenig von Schiedsgerichten, deren Richter von Konzernen mitbenannt werden, die dann die Bundesrepublik verpflichten.
Die entscheidende Frage ist nun, ob bei Versagen des Verfassungsgerichts das Widerstandsrecht greift, wonach das Volk sich mit Gewalt wehren darf, wenn plötzlich andere, als das Volk über das Volk bestimmen und damit die Demokratie in ein Feudalsystem anderer Machtsausübung überführen, wo z.B. plötzlich jemand aufgrund seiner privaten Geldmacht als Konzernbesitzer, das Volk regiert und auspressen kann.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2022 15:39).