Wie jedes Gericht wird es sich da auf Gutachter verlassen.
Wenn das zum Standard wird dann gute Nacht.
Das IST schon seit vielen Jahren Standard.
Und sorry, aber mit irgendeiner nicht näher definierten Gefahrenabwehr
Du, da gibt es Berge von Rechtsprechung zu wälzen. Das dieser Acker nicht näher definiert sei ist wohl ein ganz großes Gerücht.