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  • M321

760 Beiträge seit 01.05.2020

Das Infektionsschutzgesetz und das allgemeine Lebensrisiko

Frank_Drebbin schrieb am 27.08.2020 20:54:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Richtig und dieses Gesetz ist das Infektionsschutzgesetz. Dieses kann aber nicht willkürlich angewendet werden, sondern es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__4.html

Und alle relevanten Daten sagen, dass Corona derzeit keine Gefahr ist.
Man beruft sich auf §5/1) des BInfG, der da lautet:

"Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen."

Was sind die Voraussetzungen für die Feststellung?

Das können nur die Infektionszahlen, die akuten Fälle, die Intensivpatienten und die Todesfälle sein.

ALLE diese Indikatoren liegen derzeit im Bereich der Nicht-Gefährdung der Bevölkerung.

Die Infektionszahlen kann man ohne weiteres gar nicht ermitteln, da die Tests falsch-positive Zahlen liefern. Der Anstieg liegt genau in dieser Fehlertoleranz.

Die akuten Fälle sind derzeit eher gering, die Sentinelpraxen melden seit einiger Zeit keine neuen Coronafälle.

Die Zahl der Intensivpatienten schwankt seit Wochen um die 240 Fälle.

Die Toten liegen seit Wochen unter 10 pro Tag.

Die Gefahr, durch Corona zu erkranken und zu sterben ist also nicht höher als das allgemeine Lebensrisiko.

Vor diesem Hintergrund kann man sich also NICHT auf das Infektionsschutzgesetz berufen, um die Grundrechte einzuschränken.

Die Chance, an Corona schwer zu erkranken oder zu sterben, ist derzeit auf dem Level, bei einem Verkehrsunfall zu sterben.

Vor diesem Hintergrund übersteigt die Gefahr durch Corona nicht das allgemeine Lebensrisiko.

Das man immernoch eine " eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" ausruft, ist angesichts der reinen Zahlen ein Skandal. Dass man sich auf das BInfG beruft, um Demonstrationen zu verbieten, ist im Grunde unhaltbar.

Hier muss man andere Ziele annehmen, die verfolgt werden.

Oder um es deutlich zu sagen: der Opa ist schon lange tot, aber man hat ihn ins Fenster gesetzt, um die Rente zu kassieren, unten läuft aber schon die Brühe raus.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2020 22:11).

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