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  • nochjemand

mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2002

Ereignisse aus der Vergangenheit dürfen kein Grund für ein Demonstrationsverbot

Schärfere Auflagen, Ankündigung von hartem Eingreifen, falls es Verstöße gibt, ...
Das sind die Werkzeuge, die der Staat hat. Eine Vorverurteilung "war damals so, wird also wieder genauso" darf kein Grund für ein Demonstrationsverbot sein.

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