sein.
Sie a priori zu verbieten, weil Hygienebestimmungen nicht eingehalten werden könnten, halte ich für nicht angemessen.
Sollte es zu massenhaften Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen kommen, die nach Aufforderung nicht beendet werden, kann die Veranstaltung aufgelöst werden, bei berechtigtem Intrresse können Personalien festgestellt werden. Gegebenenfalls kann bei Vorliegen von Infektionsfällen gegen die festgestellten Anwesenden eine zweiwöchige Quarantäne verhängt werden - spätestens nach Ablauf dieser Frist wären die Daten zu löschen, wenn es sich nur um Hygieneverstöße handelt.