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  • Ego Zentrik

mehr als 1000 Beiträge seit 19.07.2016

Man kläre mich einmal auf!

Das Recht, seine Meinung zu äußern, und das Recht auf Demonstration ist als Grundrecht immer vorhanden!
Es kann weder erlaubt oder verboten werden, sonst wäre es lediglich ein normales, aber kein Grundrecht! Wobei es fraglich ist, ob auch ein normales Recht gar kein Recht wäre, wenn es nicht zugelassen wird!
Ein Grundrecht kann doch nicht von den gerade Regierenden oder Herrschenden abhängen, nicht einmal in einer Diktatur.
Ich bin auf die Rechtsprechung gespannt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2020 20:53).

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