Frank_Drebbin schrieb am 27.08.2020 20:54:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Du möchtest also, dass sie sich nach Absatz 1 in allen verfügbaren Räumlichkeiten unbeschränkt zusammen drängen? Das ist etwas inkonsistent, sonst scheinst du doch eher gegen eine Verbreitung des Virus zu sein.