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  • GordonHannes

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Re: Art 8 GG

DLKing schrieb am 27.08.2020 21:02:

Frank_Drebbin schrieb am 27.08.2020 20:54:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Du möchtest also, dass sie sich nach Absatz 1 in allen verfügbaren Räumlichkeiten unbeschränkt zusammen drängen? Das ist etwas inkonsistent, sonst scheinst du doch eher gegen eine Verbreitung des Virus zu sein.

Sobald die Räumlichkeiten jedem zugänglich sind zählen sie zum "freiem Himmel".

Man kann nunmal Deutsches Recht nicht stumpf wörtlich lesen Deutsches Recht ist Interpretationsrecht (!) - es gilt nicht nur was steht das wörtlich sondern vor allem ist entscheidend was hat der Gesetzgeber damals damit beabsichtigt.

Das hat das Verfassungssgericht hier auch schon längst geklärt.

Viel wichtiger als Getzestexte zu lesen und zu glauben man wisse nun was gemeint ist es die Kommentare dazu zu lesen z.B. Verfassungsgerichtsurteile wie der Artikel zu verstehen ist.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2020 21:30).

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