GordonHannes schrieb am 27.08.2020 21:26:
Man kann nunmal Deutsches Recht nicht stumpf wörtlich lesen Deutsches Recht ist Interpretationsrecht (!) - es gilt nicht nur was steht das wörtlich sondern vor allem ist entscheidend was hat der Gesetzgeber damals damit beabsichtigt.
Das hat das Verfassungssgericht hier auch schon längst geklärt.
Da sind wir dann an dem Punkt, wo das Verfassungsgericht bereits klar gemacht hat, dass es sich bei der Versammlungsfreiheit um ein besonders hohes Gut handelt und man nicht nach Gutdünken beschränken darf.
In diesem Fall ist die Begründung vom Berliner Senat eher ein schlechter Witz.