ex_ schrieb am 26.08.2020 22:22:
https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.980587.php
Sollte man sich in der Tat einmal ansehen.
Man könnte argumentieren, dass Herr Geisel in der Angelegenheit offenbar befangen ist und die Abwägung bzgl. Infektionsschutz nur eine Schutzbehauptung ist.
GWH