MajorGriffon schrieb am 26.08.2020 18:41:
Das die Auflagen mutmaßlich nicht eingehalten werden werden begründet sie damit, das der selbe Veranstalter und das selbe Zielpublikum beim letzten mal ebenso auf die Auflagen geschissen haben.
Wenn das zum Standard wird dann gute Nacht. Damit kannst du jede Demo unterbinden, bei der es jemals Krawalle gab und die genau deine Kriterien erfüllt: Gleicher Anmelder, gleiches Zielpublikum.
Der Veranstalter war ja nicht mal willens, auf der Bühne Auflagen umzusetzen!
War das Auflage? Erscheint mir auf der Bühne eher unwahrscheinlich, denn das ist im Freien und man ist im weiten Abstand zu anderen Menschen.
Dahingegen gab es ständige Aufforderungen an die Demonstranten sich an die Auflagen zu halten.
Und sorry, aber mit irgendeiner nicht näher definierten Gefahrenabwehr ein Grundrecht zu verbieten, bedarf hoffentlich vor Gericht konkreter Beweise für die Gefahr und nicht nur ein paar PCR Tests, die noch nicht einmal mit Krankheit und Tod korrelieren.