GordonHannes schrieb am 26.08.2020 18:10:
Äh Eigentumsrechte werden doch durch ganz vielen Umweltauflagen berührt? Praktisch von allen.
Stimmt, aber das Eigentumsrecht ist schon innerhalb des Artikels 14 eingeschränkt und danach kommt mit Artikel 15 direkt das Gegenrecht und es definiert, dass du bei Einschränkung von Artikel 14 ein Recht auf Entschädigung hast.
Dieser Konflikt ist also praktisch schon im Grundgesetz geregelt worden.