Herman_Toothrot schrieb am 26.08.2020 18:22:
GordonHannes schrieb am 26.08.2020 18:10:
Äh Eigentumsrechte werden doch durch ganz vielen Umweltauflagen berührt? Praktisch von allen.
Stimmt, aber das Eigentumsrecht ist schon innerhalb des Artikels 14 eingeschränkt und danach kommt mit Artikel 15 direkt das Gegenrecht und es definiert, dass du bei Einschränkung von Artikel 14 ein Recht auf Entschädigung hast.
Dieser Konflikt ist also praktisch schon im Grundgesetz geregelt worden.
Genauso wie das Recht auf Demonstrationen im Artikel 2 §8 des Geundgestzes eingeschänkt wird.
"Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Da ist genau das gleiche das sage ich doch die ganze Zeit, Demonstrationsrecht und Eigentumsrecht sind beides nachrangige Rechte innerhalb des Gundgesetzes.die bereits beide dort bereits gegenüber anderen höheren Rechtsgütern eingeschänkt wurden.
Umweltrecht schränkt grundgesetzeskonform das Eigentumsrecht ein und das Gesetz zur Mund Nasebedeckung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes schränkt nach §8.2 das Demonstrationsrecht genauso grundgesetzeskonform ein. Jedenfalls wenn man sich alle (Ober-)Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu diesem Thmea der letzten paar Monaten ansieht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2020 14:31).