Nora 83 schrieb am 26.08.2020 18:07:
Die Auflagen sind nicht zu halten, weil es nach dem 1.08. keinen Anstieg der Corona-Zahlen gegeben hat. Die Begründung ist damit noch viel dünner als sie es sowieso schon war. Nach BLM.
So funktioniert das nicht, es ist juristisch irrelevant, ob etwas passiert ist, oder nicht, da verrennt sich der Autor etwas. Ein Rechtsverstoß ist juristisch nicht zu billigen, weil letztes Mal nichts passiert ist. Es bleibt ein Rechtsverstoß und dazu wahrscheinlich sogar ein Vorsätzlicher.