tiferet schrieb am 27.08.2020 17:29:
Ende Mai das IfSG durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst.
Wahrscheinlich wäre Deutschland ohne dieses epidemische Bulletin besser dran gewesen. Rechtzeitig reagieren in der 6. KW und keine ad hoc Maßnahmen in der 11.KW als es schon fast zu spät war. Gesundheitsämter sind weisungsgebunden, da machste nix.