Nicht_Mehr_Zu_Fassen schrieb am 26.08.2020 17:46:
Der Berliner Senat verwendet als Begründung nicht Gesundheit, sondern, dass ihnen "das Gedankengut" der Demo missfalle. Das ist fernab vom Grundgesetz.
Es gibt zwei Instanzen, die "begründen".
Das eine ist der Senat, der die Medien "bespielt",
das andere ist die Polizeibehörde, deren Verfügung einzig und allein mit Gesundheitsaspekten begründet ist und welche die einzig juristisch relevante Maßnahme ist.
https://img1.wsimg.com/blobby/go/74e92e2f-7c73-4d74-b272-819b4890ad68/downloads/Versammlungsverbot-Berlin.pdf?ver=1598454880331
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.08.2020 17:53).