zimmet schrieb am 26.08.2020 17:38:
NieWiederNie schrieb am 26.08.2020 17:34:
bis Fr.?
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__32.html
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
(2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wenn das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag stattgegeben sollte, gibt es keine handlungsfaehige Regierung mehr! Damit waere einem Neuanfang genuege getan! Mit der Stattgabe waeren saemtliche Entscheidungen der derzeitigen Regierung ad absurdum gefuehrt!