wenn Blöcke von organisierten Rechten beim Aufmarsch der Corona-Maßnahme-Gegner blockiert werden
Art, 8 GG:
Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich "ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich: Sie müssen bei der Ordnungsbehörde (Polizei) angemeldet werden und die Demonstrationsteilnehmer dürfen sich nicht uniformieren oder vermummen.
Nowak plädiert hier für nicht weniger als einen Angriff auf die Wahrnehmung grundgesetzlicher Rechte durch "organisierten Rechte" - für die gilt dann offenbar das GG nicht ? Man kann das auch als Aufruf zur Nötigung interpretieren
Nur mal so am Rande: "Aufmärsche" des politischen Gegners zu "sprengen" und behindern war ein wesentlicher Teil der Strategien von "Rotfront", SA und "Reichsbanner" in der Weimarer Republik
Aber hey, hier geht's ja gegen "Rechte", da ist das dann moralisch legitimiert. Grundrechte gelten nur noch bei voriger Unbedenklichkeitsattestierung durch "links" ?