Herman_Toothrot schrieb am 26.08.2020 17:29:
GordonHannes schrieb am 26.08.2020 17:15:
Naturzucker schrieb am 26.08.2020 17:11:
Ist das noch DDR 2.0 oder bereits 4.0?
Wie würden wohl die MSM berichten, wenn Demonstrationen in Weißrussland verboten würden?
Das Regime hat eine Demonstration der Regimegegner verboten
Es wird nur eine Demo verboten in der sich die Teilnehmer bisher nicht an gesetzliche Gesundheitsauflagen gehalten haben und man davon ausgeht dass sie das wieder nicht tun werden.
Dass die Rechtsoffenheit der Veranstalter in Berlin ein zusätzliches Problem ist ist ja eh klar.
Dann erkläre mal bitte: Wir reden vom Verbot eines Grundrechts. Folglich muss ein anderes Grundrecht durch die Demo erheblich gefährdet sein. Ich behaupte mal, dass ist in diesem Fall das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Nun haben wir ja das "Glück" auf den 1.8. schauen zu können. Wo wurde durch diese Demo nachweisbar Gesundheit oder Leben gefährdet? Welche Zahlen geben das her?
Der Berliner Senat verwendet als Begründung nicht Gesundheit, sondern, dass ihnen "das Gedankengut" der Demo missfalle. Das ist fernab vom Grundgesetz.