Das Beamtenrecht hat hier keinerlei Scham.
Man sollte aus dem Renten- und Versorgungsrecht kein Reservestrafrecht mit Sippenhaftung bis in die Folgegenerationen machen. Auch das Disziplinarrecht für Beamte, das bei der Entfernung aus dem Dienst auch einen Verlust der Pensionsansprüche vorsieht, kann hier nicht greifen, denn die Kriegsverbrechen wurden nicht gegen den Willen des Dienstherren, sondern im Gegenteil auf dessen Anweisung verübt.
Woraus sie schließen, dass die Außenministerin und ihre Amtsvorgänger eine Verherrlichung der Blockade von Leningrad "im Geiste" betreiben bleibt ihr Geheimnis. Beim Jahrestag der Befreiung 2018 nahm der damalige Außenminister Maas an einer gemeinsamen Gedenkfeier mit seinem Amtskollegen Lawrow teil und sagte:
"Das Leid, das Deutsche in Russland verursacht haben, kennen besonders die Menschen in Sankt Petersburg. Dort, am Ort der schrecklichen Leningrader Blockade, leben jetzt noch Menschen, die diese düstere Zeit durchleiden mussten."
Quelle: https://germania.diplo.de/ru-de/themen/politik/blockade-leningrad/2181828#:~:text=Gemeinsame%20Erkl%C3%A4rung%20des%20Au%C3%9Fenministers%20der,wurde%20Leningrad%2C%20das%20heutige%20St.
Die Erinnerung an die Toten von Leningrad hat nicht dazu geführt, dass Russland selbst davor zurückschreckt, Großstädte voller Zivilisten von der Versorgung abzuschneiden. Das zeigte sich erst jüngst in Mariupol und vorher z.B. bei der Berlin-Blockade 1948 / 49, auch im Syrienkrieg setzte Russland dieses Mittel ohne Skrupel ein.