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  • Two Moons

mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.2020

Re: Muss sie nicht !

Im Grundgesetz steht Nichts von Verstaatlichung von Privateigentum , das wäre Kommunismus.

Das ist richtig, das steht nicht drin, allerdings steht auch nicht drin, dass man das nicht darf. Verstaatlichung oder Vergesellschaftung von Produktionskapital ist durchaus möglich und wird auch gemacht s. z.B. Gazprom. Der umgekehrte Weg, Privatisierung von gesellschaftlichem Eigentum ist allerdings erheblich häufiger, s. z. B. Post, DB, Wohnungsbau usw. Mit dem Grundgesetz hat das nichts zu tun, das lässt in dieser Hinsicht die Frage offen. Das ist ausschließlich eine Frage des politischen Willens. Es geht ja nicht um die Verstaatlichung des Schrebergartens oder von Omas Häuschen, wie die überwiegende Zahl der Presseerzeugnisse implizieren will. Die Verstaatlichung von systemrelevanter Infrastruktur oder Schlüsselindustrien, wie bspw. Energieerzeugung oder Finanzsektor, hat mit Kommunismus überhaupt nichts zu tun, außer man schließt sich der amerikanischen Definition von Kommunismus an, da erfüllt schon eine gesetzliche Krankenversicherung diesen Tatbestand.

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