Manche erinnern sich noch an die Zeiten, als auf größeren Demonstrationen von Einzelpersonen oder einer kleinen Gruppe Steine geworfen wurden – offensichtlich nicht mit dem großen Rest der Demonstrierenden abgesprochen. Auch damals wurde mit Recht die Position vertreten, dass deshalb nicht das Demonstrationsrecht der übrigen Teilnehmer beschnitten werden darf.
Das ist übrigens nicht nur irgend eine politische Meinung sondern das wurde vom Bundesverfassungsgericht im sog. Brockdorf-Urteil so entschieden.