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Avatar von Michael Müller

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Re: Brockdorf-Urteil

i-n-t-e schrieb am 18.04.2023 13:56:

In diesem Fall geht es aber weder um ein deutsches Problem noch um Deutsche, die hier demonstrieren wollen. Ich weiß nicht ob das direkt vergleichbar ist.

1. Zum einen könnte man so nur argumentieren wenn ausschließlich Nichtdeutsche demonstrieren würden was durchaus nicht der Fall ist und zum anderen gibt es neben dem GG verbindliche Menschenrechtsabkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche eine solche feinsinnige Unterscheidung nicht treffen und wo daher das Versammlungsrecht tatsächlich ein Menschenrecht ist, welches für alle gilt.

2. Abgesehen davon, dass man auch zu rein ausländischen Problemen demonstrieren darf: Doch, das ist sehr wohl auch ein deutsches Problem. Deutschland pflegt enge Verbindungen zu Israel, ja hat Israel gar zum Teil der deutschen Staatsraison erklärt und hat Waffen geliefert, darunter atomwaffenfähige U-Boote usw. Damit ist Deutschland am Nahostkonflikt alles andere als unbeteiligt.

3. Last not least hat man die Demoverbote auch gar nicht wie oben begründet sondern mit der Gefahr von Straftaten einzelner Teilnehmer. Das ist aber genau jene Begründung welche das BVerfG im Brockdorf-Urteil verworfen hat.

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