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Avatar von Lee Cooper
  • Lee Cooper

mehr als 1000 Beiträge seit 01.11.2019

Diesen Satz habe ich so nicht kommen sehen.

'...allerdings sei "gerade bei medizinischen Themen die journalistische Sorgfaltspflicht b e s o n d e r s zu beachten", Informationen aus dem medizinischen Bereich müssten "mit besonderer journalistischer Sensibilität" behandelt werden.'

Das heißt, bei anderen Themen kann man schon mal schludrig arbeiten oder wie darf man das verstehen?
Mit anderen Worten, wenn's der guten Sache dient, darf man die journalistische Sorgfaltspflicht auch gerne mal vernachlässigen.
Allerdings sollte man's nicht so toll treiben, wie Relotius. Das geht dann doch zu weit!

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