Schizooura schrieb am 24.04.2020 03:48:
Der Wirt hat -vorsätzlich!- Menschen mit einem [gesundheitsschädlichen] Virus angesteckt
In der BRD greift da § 224(2) StGB, unabhängig von der Letalität des Erregers.
Das krankt schon an der Nachweisfähigkeit eines Vorsatzes. Dieser kann nur gelingen, wenn man weiß, daß dieser Mensch positiv getestet wurde (wobei das bei dem PCR-Test keineswegs ein empirischer Nachweis ist, siehe unten), bei ihm aufgrund seines Willens Vorsatz festgestellt wurde und wenn der Mensch bei seiner Vorsätzlichkeit davon ausgehen kann, daß die Person auch tatsächlich aufgrund seiner COVID-Viren zu sterben droht, weswegen auch das Opfer in die Rechnung einbezubeziehen ist.
Wenn also jemand, der mutmaßlich infiziert ist, eine gesunde Person, womöglich noch eine weibliche (weil bei ihnen die Ansteckungsgefahr lediglich um die 30% besteht), wissentlich anniest, wird vermutlich gar nichts passieren, womit das ganze Konstrukt hinfällig ist.
Fahrlässige Tötung oder Totschlag kommt hier auch nicht in Betracht, denn dazu müßte der andere Mensch -wissentlich- aufgrund der Aktion (= anniesen) -nachweislich- gestorben sein. Schon allein dieser Nachweis ist nicht zu erbringen, nicht zuletzt auch wegen der relativ langen Inkubationszeit. Vielleicht niest man ja jemanden bewußt an, der bereits infizifiert oder gar immunisiert ist? Weiß man's?
§ 323c StGB kommt evtl noch dazu.
Öh, und wieso soll unterlassene Hilfeleistung hinzukommen?
Erst anniesen, mit Viren verseuchen, und dann genau was tun, um die Viren wieder aus seinem Körper zu kriegen? Oder wie darf ich mir das vorstellen?
Beim ersten Toten kann man aber bereits auf Mord argumentieren. Mord ist qualifiziert durch bestimmte Tatmotivationen (im vorliegenden Fall: das exemplarische "niedere Motiv" namens Habgier), nicht dadurch dass die Tat aktiv erfolgt.
Ich verstehe nicht, wieso das hier eine Rolle spielen sollte?
Wenn ich zB als guter Schwimmer einen Ertrinkenden in einem flachen Gewässer nicht rette, um mich ungehindert seiner Wertsachen bemächtigen zu können, bin ich Mörder, obwohl ich das Opfer nie berührt oder ihm irgendeinen leiblichen Schaden zugefügt habe.
Das wäre in der Tat unterlassene Hilfeleistung, hat aber auch hier kaum etwas mit einer Virusinfektion zu tun.
Die Herden-Immunität ist das Beste, was den rund 90% der problemlos infizierten Menschen passieren kann
Aktuell gibt es nur ziemlich starke Hinweise auf eine Herden-Invalidität, und einen fast ebenso starken Verdacht, dass die zunehmend oft[*] gemeldeten Covid-19-artigen Symptome bei "Genesenen" nicht (nur) auf eine unvollständige "Genesung" zurückzuführen sind.
Zu den "90%" sage ich jetzt mal nur: in welcher Quintärquelle auch immer dir diese Phantasiezahl zugelaufen ist, ich will es gar nicht wissen...
https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/
Lese er selbst.
[*] Geht wohl jetzt auch in Europa los. Zumindest in Deutsachland scheint es aber extrem schwer bis de facto unmöglich zu sein, einen neuen Test zu kriegen, sobald man als "genesen" registriert ist, und falls man nicht gerade kurz vorm Verrecken ist. Naja time will tell.
Das fängt doch schon damit an, daß der PCR-Test eine zu hohe Fehlerrate hat, sowohl beim Erkennen von Infizierten als auch beim Erkennen von Nicht-Infizierten (falsch-negativ & falsch-positiv). Das RKI hat nie mit den Zahlen rausgerückt, im Gegensatz zu China. Allein das läßt schon enorm tief blicken, weil mit eben jenen -nicht-aussagekräftigen- Zahlen restriktive Maßnahmen begründet werden.
Hinzu kommt, daß in den allermeisten Fällen eine Validierung ausbleibt, etwa durch einen Bluttest. Diese Zahlen sind allesamt mit äußerster Vorsicht zu genießen.