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  • moggi torrez

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2001

Agora, Monopol und Demokratie

Der Marktplatz ist leer, der Stammtisch geschlossen. Meinungsbildende Versammlungen wie Diskussionsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Demonstrationen finden nicht mehr statt. Gruppen von zusammenstehenden Menschen die Politisches diskutieren sieht man nicht mehr. Man denkt sogar darüber nach, das Sprechen in Bussen und Bahnen zu verbieten.

War schon vor der Corona-Krise eine Verlagerung der Informationsfindung und Meinungsbildung ins Internet beobachtbar, finden sie nun hauptsächlich digital statt. Alle Informations- und Meinungsplattformen sind entweder privat oder staatlich kontrolliert.

Die Agora ist zu einem privaten Club geworden.

Die Presselandschaft ist weitgehend monopolisiert, einem Kartell von 5 Familien gehören fast sämtliche Zeitungen und Magazine.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von Regierung und Parteien kontrolliert.

Wir haben es also mit quasi-Monopolen der Meinungsverbreitung wie der Meinungsäußerung zu tun. Diese sind mit Demokratie unvereinbar.

Zur Erinnerung:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Was nützen grundgesetzlich verbriefte Rechte, wenn die Wahrnehmung dieser Rechte am Hausrecht der Besitzenden scheitert?

Denkbare Ergänzungen zum Art 5:

(1) Dieses Recht endet nicht am Hausrecht der Besitzer von allgemeinen Kanälen der Informations- und Meinungsverbreitung
(2) Sonstige Beschränkungen sind unzulässig.
(3) Diese Freiheiten sind unveräußerbar.

Wir haben uns schleichend, als Gesellschaft insgesamt und vollständig von der digitalen Informationsverarbeitung und -Verbreitung derart abhängig gemacht, daß Ihre Erhaltung und Betrieb als allgemeine Daseinsfürsorge in die öffentliche Hand gehört.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.01.2021 13:19).

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